Berufsschule für die Ausbildungsberufe
Bankkaufmann/-kauffrau
Sozialversicherungsfachangestellte/er
Versicherungskaufmann/-kauffrau
- Zielsetzung:
Vermittlung der für die berufliche Ausbildung notwendigen fachtheoretischen Kenntnisse und
Fertigkeiten sowie Erweiterung der Allgemeinbildung.
- Aufnahmebedingungen:
Es werden Auszubildende mit einem bei der zuständigen Kammer bzw. Stelle registrierten Ausbildungsvertrag
aufgenommen.
- Dauer des Schulbesuchs:
2 bis 3 Jahre, je nach Vorbildung und Dauer des Ausbildungsverhältnisses
- Unterrichtsorganisation:
Für die Sozialversicherungsfachangestellten und einen Teil der Bankkaufleute Blockunterricht
(zweimal 6-7 zusammenhängende Unterrichtswochen je Schuljahr); für die Versicherungskaufleute
und einen Teil der Bankkaufleute Teilzeitunterricht(zweimal wöchentlich vor- oder
nachmittags).
- Unterrichtsfächer:
Allgemeiner Bereich (für alle Ausbildungsberufe): Religionslehre, Politik, Deutsch, Sport.
Schwerpunktbereich (Fächerkombination je nach Ausbildungsberuf): Volkswirtschaftslehre,
Betriebswirtschaftslehre, Versicherungsbetriebslehre, Sozialversicherungskunde, Rechtskunde,
Mathematik, Buchführung bzw. Rechnungswesen, Organisationslehre,
Textverarbeitung.
- Abschluß:
Auszubildende, die das Ziel der Berufschule erreicht haben, erhalten ein Abschlußzeugnis. (Die
Abschlußprüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz sind keine Schulprüfungen).
Seite zurück